Women-On-Board-Index 185 2020

21 06 Internationalität der Frauen im Aufsichtsrat der 160 im DAX, MDAX, SDAX und der 28 voll mitbestimmten im Regulierten Markt notierten Unternehmen (Stand 01/2020) Frauen im Aufsichtsrat erfüllen Kriterium der Internationalität Keine internationalen Frauen im Aufsichsrat 30; 28,6% 75; 71,4% 06 WoB 185 © FidAR 2020 Unternehmen mit Angabe Keine Angabe 105; 55,9% 83; 44,1% davon: Neben dem Ziel, internationale Erfahrung in den Aufsichtsrat zu holen, dürften zwei weitere Kriterien für die Berufung von Frauen mit internationalem Hintergrund eine entscheidende Rolle spielen: In vielen Ländern wie Frankreich, den skandinavischen Staaten oder den USA sind schon lange mehr Frauen in Vorstandspositionen tätig als in Deutschland. Erfahrung in operativer Führung ist ein zentrales Kriterium für die Berufung in den Aufsichtsrat. Ferner haben immer mehr deutsche Konzerne Anteilseigner aus dem Ausland. Sie entsenden – wie etwa jüngst bei Tom Tailor zu beobachten war – häufig Frauen als Vertreter der Anteilseignerseite in den Aufsichtsrat. Anteil Frauen imAufsichtsrat (nur Anteilseignerseite) Nach dem FüPoG müssen alle börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen bei Neu- wahlen im Aufsichtsrat mindestens einen Anteil von 30 Prozent Frauen bzw. Männern erreichen. Diese Vorgabe haben bislang alle Unternehmen, die seit Inkrafttreten des FüPoG Aufsichts- ratswahlen durchgeführt haben, eingehalten. Die Anteilseignerseite wird von der Hauptver- sammlung gewählt, die Kandidaten schlägt der Aufsichtsrat – in der Regel auf Empfehlung des Nominierungsausschusses – vor. Die Arbeitnehmerseite wird dagegen von der Belegschaft des Unternehmens gewählt. Im Aufsichtsrat kann grundsätzlich eine gemeinsame oder getrennte Erfüllung der Quote beschlossen werden. Bei Getrennterfüllung müssen Anteilseignerseite und Arbeitnehmerseite jeweils für sich den Anteil von 30 Prozent Frauen erreichen – abhängig von der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder kann die Quote aber – wie oben erläutert – auch mit einem Frauenanteil von 25 Prozent erreicht werden. Wurden in den ersten Jahren nach der Einführung des FüPoG deutlich mehr Frauen auf der An- teilseignerseite der Aufsichtsräte gewählt, ist diese Dynamik seit dem vergangenen Jahr spürbar zurückgegangen. Insgesamt beträgt der Zuwachs des Frauenanteils auf der Anteilseignerseite zum Vorjahr nur noch 0,8 Prozentpunkte, seit Januar 2015 vertreten allerdings bei einem Anstieg von 9,7 Prozent auf jetzt 17,9 Prozent fast doppelt so viele Frauen die Anteilseigner im Verhältnis zum Gesamtaufsichtsrat der hier untersuchten 188 Unternehmen.

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