Women-On-Board-Index 185 2020

24 FidAR [ WOMEN- ON- B OA RD - I ND E X 1 8 5 ] 2020 nehmen keine Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten haben und die Werte des Frauen- anteils zum Gesamtaufsichtsrat berechnet werden. Der hohe Frauenanteil bei den vier nicht voll mitbestimmten DAX-30-Konzernen entspricht daher dem des Gesamtaufsichtsrats. Der Rückgang von 37,5 auf 31,4 Prozent ist der Veränderung im Aufsichtsrat von Wirecard geschuldet, wo der Frauenanteil nach dem Ausscheiden von Susana Quintana-Plaza im April 2020 von 50 auf nun 40 Prozent gesunken ist. Den niedrigsten Frauenanteil der nicht der Quote unterliegenden Unternehmen weisen die SDAX- Unternehmen auf. Sie haben zwar den Frauenanteil auf der Anteilseignerseite seit Januar 2015 von 6,6 Prozent auf 18 Prozent fast verdreifacht, haben aber auch mit 36 von 44 den höchsten Anteil an Unternehmen ohne Arbeitnehmervertretung. 15 der 44 nicht der Quote unterliegenden SDAX-Un- ternehmen haben weiterhin keine Frau im Aufsichtsrat und bilden das Schlusslicht der 83 nicht unter die Quote fallenden DAX-Konzerne. Anteil Frauen imAufsichtsrat (nur Arbeitnehmervertreter/innen) Die Vertreter/innen der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat werden in freien Wahlen von der Belegschaft gewählt. Während die Unternehmensführung auf die Aufstellung der Listen keinen Einf luss hat, spielen die Gewerkschaften zumindest in einigen Branchen bei der Wahl der Arbeit- nehmervertreter/innen eine große Rolle. Sie können insbesondere darauf Einf luss nehmen, dass sich genügend Frauen zur Wahl stellen, um einen hohen Frauenanteil der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat sicherzustellen. Denn wurde im Aufsichtsrat keine Gesamterfüllung vereinbart, muss die Arbeitnehmerseite selbst die gesetzliche Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent Frauen erfüllen. Während der Aufsichtsrat das Nominierungsverfahren für die Anteilseignerseite im Corporate Governance Bericht erläutert, sind diese Prozesse für die Arbeitnehmerseite kaum transparent. Wird bei der Neuwahl des Aufsichtsrats die Quote von mindestens 30 Prozent Frauen nicht er- reicht, wird das Unternehmen mit dem sogenannten leeren Stuhl sanktioniert. Bis der gesetz- lich vorgegebene Geschlechteranteil erfüllt wird, bleibt die Aufsichtsratsposition vakant. Bislang wurde diese Sanktion nur einmal bei Villeroy & Boch auf der Arbeitnehmerseite angewendet 6 , weil die Arbeitnehmerseite nicht wie erforderlich zwei Frauen für das Kontrollgremium benannt hatte. Erst nach drei Monaten erreichte das Gremium die erforderliche Quote durch gerichtliche Bestellung einer Aufsichtsrätin für die Arbeitnehmerseite. 7 In Unternehmen mit einem geringen Frauenanteil in der Belegschaft stellt die Bildung von Wahllisten mit einem entsprechend hohen Frauenanteil eine besondere Herausforderung dar. Dabei kommt den Gewerkschaften eine hohe Verantwortung zu, bei der Zusammensetzung der Kandidatenlisten für die Arbeitnehmerseite mit zu einer angemessenen Repräsentanz von Frauen beizutragen. 6 Vgl. „Schwierige Quote“, Handelsblatt, 13.09.2018. 7 Im Corporate Governance Bericht der Villeroy & Boch AG hieß es dazu: „Der Anteilseignerseite wie auch der Arbeitnehmerseite müssen jeweils mindestens zwei Frauen und zwei Männer angehören. Bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer am 24. Januar 2018 wurde eine Frau als Vertreterin der Arbeitnehmer gewählt. Der Geschlechteranteil nach § 7 Abs. 3 MitbestG wurde damit nicht er- reicht. Deshalb konnte ein Sitz im Aufsichtsrat nicht besetzt werden. Dieser nach § 18a Abs. 2 MitbestG nicht besetzte Aufsichtsratssitz ist durch Ersatzbestellung nach § 104 AktG oder durch Nachwahl zu besetzen. Die Mindestanteilsquote wird auf der Seite der Anteilseigner- vertreter erfüllt.“

RkJQdWJsaXNoZXIy NzE4MjQ2