Women-On-Board-Index 185 2020

38 FidAR [ WOMEN- ON- B OA RD - I ND E X 1 8 5 ] 2020 → → ZIELGRÖSSEN ZUM FRAUENANTEIL Seit 2015 sind alle börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen in Deutschland nach dem FüPoG verpf lichtet, individuelle Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, Vorstand und in den zwei obersten Managementebenen festzulegen und zu veröffentlichen. Waren die Zielgrößen in der ersten Phase im September 2015 für zunächst knapp zwei Jahre bis 30. Juni 2017 zu bestim- men, sieht die laufende zweite Phase eine maximale Frist von fünf Jahren vor. Der Gesetzgeber hat den Unternehmen für die zweite Phase der ab dem Jahr 2017 festzulegenden Zielgrößen deutlich mehr Zeit eingeräumt als 2015. Die Zielgrößenpf licht gilt für fast alle der hier untersuchten 188 Unternehmen, ausgenommen sind Gesellschaften nach ausländischem Recht. Die aktuell 105 börsennotierten und voll mitbe- stimmten Unternehmen, die unter die Quote fallen, sind zur Festlegung von Zielgrößen für den Vorstand und die zwei obersten Managementebenen, nicht aber für den Aufsichtsrat verpf lichtet. Dennoch steht es diesen Unternehmen offen, freiwillig Zielgrößen für das Kontrollgremium ober- halb der gesetzlichen Quote zu benennen. Flankiert werden die Vorgaben des FüPoG vom im April 2017 in Kraft getretenen CSR-Richtlinie- Umsetzungsgesetz. Danach sind große börsennotierte Unternehmen verpf lichtet, ein Diversitäts- konzept zu erstellen und darüber im Geschäftsbericht zu berichten. Mit dem Gesetz wurde die CSR-Richtlinie der Europäischen Kommission in deutsches Recht umgesetzt, die unter anderem die Offenlegung von nichtfinanziellen und die Diversität betreffenden Informationen vorsieht. Die Unternehmen sollen die Strategien beschreiben und veröffentlichen, mit denen sie Diversität in der Unternehmensführung erreichen bzw. verbessern wollen. Die Vorgabe knüpft nahtlos an die Pf licht zur Festlegung von Zielgrößen an. Auf die Zielgrößen wird nun zunehmend im Diversi- tätskonzept verwiesen. Seit der ersten Veröffentlichung der Zielgrößen im September 2015 hat FidAR zunächst im Zielgrö- ßen-Resümee 2015 10 und dann laufend imWoB-Index die Zielgrößen ausgewertet und analysiert – sowohl für die börsennotierten Unternehmen als auch im Public WoB-Index für die öffentlichen Beteiligungen. Dabei fielen folgende Punkte besonders auf: Viele Unternehmen mit frauenfreien Führungsetagen legten insbesondere für den Vorstand die Zielgröße „Null“ fest, planten also nicht, Frauen in die Unternehmensführung zu berufen. Unternehmen, die unter die Quote bei Neubesetzungen des Aufsichtsrats fallen, setzten sich von Anfang an überwiegend ambitioniertere Zielgrößen als die nicht der Quote unterliegenden Unternehmen. Je weniger die Unternehmen in der Öffentlichkeit stehen, desto geringer ist die Bereitschaft, Transparenz über die festgelegten Zielgrößen zu schaffen und diese zu kommunizieren – das gilt für kleinere börsennotierte Unternehmen ebenso wie für öffentliche Unternehmen. In der ersten Phase ab September 2015 kommentierten die Unternehmen ihre erstmals fest- gelegten Zielgrößen teilweise ausführlich in Pressemitteilungen, auf der Homepage oder im 10 Resümee zu den Zielvorgaben der Unternehmen des WoB-Index 100, https://www.fidar.de/wob-indizes-studien/planzahlen-resuemee. html.

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