Women-On-Board-Index 185 2020

63 Fristen für die seit 2017 neu definierten Zielgrößen Für die zweite Phase der Festlegung von Zielgrößen hat der Gesetzgeber den Unternehmen eine Frist zur Umsetzung von maximal fünf Jahren eingeräumt. Allerdings legen viele Unternehmen für die Umsetzung der selbst gesetzten Zielgrößen für Aufsichtsrat, Vorstand und die obersten zwei Managementebenen unterschiedliche Fristen fest. Einige Unternehmen befinden sich bereits in der dritten oder vierten Phase und haben Fristen über den 30.06.2022 hinaus gesetzt. Zwar dominieren die 73 (41 %) der 178 Unternehmen mit Zielgrößenfestlegungen, die mit dem 30.06.2022 die Fünfjahres-Frist ab 2017 ausschöpfen. 12 Unternehmen (7 %) haben jedoch eine verkürzte Frist bis 31.12.2020, 28 Unternehmen (16 %) eine Frist bis 31.12.2021 angegeben. 51 Unter- nehmen (29 %) haben unterschiedliche Fristen für die verschiedenen Ebenen, hinzu kommen 6 Unternehmen (3 %), die keine Frist für die Umsetzung veröffentlicht haben. 31 WoB 185 © FidAR 2020 31 Fristen für die Erreichung der seit 2017 definierten Zielgrößen der 160 im DAX, MDAX, SDAX und der 28 voll mitbestimmten im Regulierten Markt notierten Unternehmen (Stand 01/2020) 31.12.2020 31.12.2021 30.06.2022 31.12.2022 30.06.2023 31.12.2023 keine Angabe Andere 28; 16% 12; 7% 51; 29% 6; 3% 73; 41% 1; 0% 2; 1% 5; 3%

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