Women-On-Board-Index 185 2020

64 FidAR [ WOMEN- ON- B OA RD - I ND E X 1 8 5 ] 2020 → → FAZIT UND DANKSAGUNG Die Ziele des vor fünf Jahren in Kraft getretenen Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen sind bislang nur teilweise erreicht. Zwar hat der durchschnittliche Frauenanteil in den Aufsichtsräten der hier untersuchten 188 Unternehmen die 30-Prozent-Marke überschritten. Getragen werden diese Fortschritte aber von den 105 börsen- notierten und voll mitbestimmten, unter die Quote fallenden Unternehmen. Sie liegen in allen Bereichen der gleichberechtigten Teilhabe vorne – und hier vor allem bei den Aufsichtsräten. Jenseits der Quotenunternehmen hat sich die Entwicklung dagegen erheblich verlangsamt. Bei den Ergebnissen für die Vorstände und bei den Zielgrößen sind die Ergebnisse sogar rückläufig. Ernüchternd ist, dass 75 Unternehmen mit Zielgröße Null planen. Die Begründungen dafür zeigen den geringen Stellenwert, den Diversity in den Unternehmensentscheidungen einnimmt. Etwa wenn angegeben wird, man strebe zwar Vielfalt im Vorstand an, bei der Auswahl von Kandi- daten/innen sei aber die Qualifikation das entscheidende Kriterium und Zielgröße Null daher „als Mindestgröße zu verstehen”. Das muss den Gesetzgeber auf den Plan rufen: Weigern sich die Unternehmen weiterhin, strategisch mit Frauen in der Führung zu planen, wäre eine Quote für die Vorstandebene die logische Konsequenz. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat deutlich gemacht, dass die Bundesregierung den Druck er- höhen wird, um eine paritätische Präsenz von Frauen und Männern zu erreichen: „Wir wollen, dass Frauen in gleichem Umfang teilhaben. Das Ziel kann nicht sein, irgendwo bei 20 oder 30 Prozent stehenzubleiben, sondern wir müssen in allen Bereichen Parität haben, wenn wir wirklich von Gleichberecht igung sprechen wollen.“ 52 Davon sind die bisherigen gesetzlichen 30-Prozent-Vorgaben noch weit entfernt. Mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Erhöhung der Sanktionen und der geplanten Ausweitung des FüPoG wird der Weg zu diesem Ziel derzeit vorangetrieben. Wichtig wäre, dass alle involvierten Ministerien, insbesondere auch das Bundeswirtschaftsministerium, diese notwendige Entwick- lung unterstützen. Diversity ist im Interesse der Unternehmen und deren Belegschaft. Solange die Unternehmen mit Null Diversity planen, sind weitergehende gesetzliche Vorgaben mit Sanktio- nen erforderlich. Denn gleichberechtigte Teilhabe ist kein „nice to have“, sondern im Grundgesetz verankert. Das gilt es zu beachten.

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