Women-On-Board-Index 185 2020

67 Unternehmensauswahl Nach dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungsposi- tionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst gilt die verbindliche Mindestquote für alle Unternehmen, die „voll mitbestimmt“ und in Deutschland „börsennotiert“ sind. Zur Ermitt- lung der nach aktuellem Stand 105 Unternehmen, die unter die feste Quote fallen, wurden die nachfolgenden Kriterien zugrunde gelegt. VolleMitbestimmung „Voll mitbestimmt“ sind Unternehmen dann, wenn sie nach demMitbestimmungsgesetz dazu verpf lichtet sind, einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat mit gleichem Anteil an Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmerseite und der Anteilseignerseite zu bilden. Das Mitbestimmungs- gesetz gilt für Unternehmen, die in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, einer Kommandit- gesellschaft auf Aktien, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Genossenschaft betrieben werden und in der Regel in Deutschland mehr als 2.000 Arbeitnehmer beschäftigen. Börsennotierung Als „börsennotiert“ gelten Unternehmen im Sinne des Gesetzes, wenn sie nach § 3 Abs. 2 Aktien- gesetz (AktG) im Geregelten Markt einer deutschen Wertpapierbörse notiert sind: „Börsennotiert im Sinne dieses Gesetzes sind Gesellschaften, deren Aktien zu einemMarkt zugelassen sind, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und für das Publikum mittelbar oder unmittelbar zugänglich ist.“ Die im Freiverkehr der deutschen Wertpa- pierbörsen gelisteten Unternehmen sind dagegen nicht verpf lichtet, die Regelungen des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe anzuwenden, da der Freiverkehr kein Geregelter Markt im Sin- ne des Aktiengesetzes ist und für die dort gelisteten Unternehmen geringere gesetzliche Vorgaben gelten. Unternehmen, die im Rahmen eines Börsengangs neu im Geregelten (Regulierten) Markt einer deutschen Börse notiert werden, werden in den WoB-Index aufgenommen. Delisting / Downgrading Ziehen sich erfasste Unternehmen im Rahmen eines Delistings von der Börse zurück und sind daher nicht mehr börsennotiert, werden sie aus dem Index herausgenommen. Gleiches gilt für Unternehmen, die sich im Rahmen eines Downgradings aus dem Geregelten Markt zurückziehen und in den Freiverkehr wechseln. 55 55 Derzeit steht das Ausscheiden der AUDI AG und der MAN SE aus dem WoB-Index 185 bevor. Die Volkswagen AG hat als Hauptanteils- eigner für AUDI einen aktienrechtlichen Squeeze-Out angekündigt (https://www.volkswagen-newsroom.com/de/pressemitteilungen/audi- mit-gestaerkter-rolle-im-volkswagen-konzern-5831); die Traton SE plant gleichermaßen einen Squeeze-Out bei MAN.

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