FidAR - Women-On-Board-Index 185 - 2021

54 FidAR … WOM E N - O N - B OA R D - I N D E X 1 8 5 … 2021 eine KGaA gemäß § 278 Absatz 2 AktG keinen mit einer Aktiengesellschaft vergleichbaren Vorstand hat und dem Aufsichtsrat keine Personalkompetenz im Hinblick auf die Geschäftsleitung zusteht. Entsprechend sind diese Unternehmen auch vom gesetzlichen Mindestbeteiligungsgebot ausge- nommen. Dass mit 62 (39,5 %) weiterhin knapp 40 Prozent der Unternehmen mit Zielgröße Null für die Vor- standsebene planen, wurde oben bereits ausführlich analysiert. Hinzu kommen 12 Unternehmen (7,6 %), deren Zielgröße unter dem Frauenanteil im Vorstand bei der Festlegung der Zielgröße liegt. Hier ist zu beachten, dass ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot vorliegen kann, wenn der Frauenanteil zum Zeitpunkt der Festlegung der Zielgröße unter 30 Prozent lag und die Zielgröße hinter dem Status quo zurückbleibt. Da die Unternehmen den Zeitpunkt der Zielgrößenfestlegung und des Status quo des Frauenanteils zu diesem Zeitpunkt häufig nicht transparent kommunizie- ren, ist nicht immer nachweisbar, ob ein Verstoß vorliegt. Als Prozentangabe festgelegte Zielgrößen werden bei der Verkleinerung des Vorstands nicht auto- matisch angepasst. So bestand der vierköpfige Vorstand der Mainova , eine Mehrheitsbeteiligung der Stadt Frankfurt amMain, 2019 aus einer Frau und drei Männern und legte den Status quo – also den Frauenanteil von 25 Prozent – als Zielgröße fest: Der Vorstand besteht im Berichtszeitraum aus einem weiblichen Mitglied und drei männli- chen Mitgliedern. Der Aufsichtsrat hatte [..] für den Vorstand eine Zielvorgabe für den Anteil an Frauen im Vorstand von 0 % mit Frist bis zum 31. Dezember 2020 festgelegt, wobei er sich am damaligen Status quo sowie der Bestelldauer der Vorstandmitglieder Breidenbach und Herbst orientierte. Durch den Eintritt von Frau Rauhut hat sich die Quote mittlerweile auf 25 % erhöht. Entsprechend hat der Aufsichtsrat auch die Zielvorgabe auf mindestens 25 % erhöht. Die Umset- zungsfrist besteht unverändert bis zum 31. Dezember 2020. 33 Nach dem Ausscheiden eines männlichen Vorstandsmitglieds Anfang 2021 liegt das Planziel nun unter dem Frauenanteil von aktuell 33,3 Prozent. Denkbar ist, dass die neuen Zielgrößen, die mit dem Geschäftsbericht in diesem Jahr veröffentlicht werden, wieder entsprechend „flexibel“ ange- passt werden. Dem Ziel des Gesetzgebers, die Zielgrößen als Instrument zur strategischen Erhöhung des Frauenanteils einzusetzen, entspricht dieses Vorgehen nicht. Den 62 Unternehmen mit Zielgröße Null stehen 64 (40,8 %) Konzerne gegenüber, die eine Steige- rung des Frauenanteils im Vorstand anstreben und die Zielgröße entsprechend oberhalb des Status quo festgelegt haben. Der Anteil dieser Unternehmen mit ehrgeizigeren Planzielen für die Chef- etage ist von 33,9 Prozent im Vorjahr deutlich gestiegen. 57 (36,3 %) geben dabei Zielgrößen an, die mindestens 10 Prozentpunkte über dem Frauenanteil im Vorstand bei Zielgrößenfestlegung liegen. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass einige Unternehmen wie etwa Daimler , deren Zielgrößen mit Frist 31.12.2020 aktualisiert werden müssen, ihre neuen Zielgrößen noch nicht veröffentlicht haben. Dies wird mit der Vorlage der Geschäftsberichte im laufenden Jahr 2021 erfolgen. Zu den Konzernen, die mit einer Steigerung des Frauenanteils im Vorstand planen, gehören auch die beiden DAX-30-Konzerne, die unter die Mindestbeteiligung fallen: HeidelbergCement und MTU Aero Engines . In Bezug auf HeidelbergCement wurde oben bereits dargestellt, dass die von null auf 14 Prozent angehobene Zielgröße erst im ausstehenden Geschäftsbericht veröffentlicht wird. 33 Mainova AG, Corporate Governance Bericht 2019, S. 149.

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