FidAR - Women-On-Board-Index 185 - 2021

64 FidAR … WOM E N - O N - B OA R D - I N D E X 1 8 5 … 2021 Unternehmensauswahl Untersucht werden in dieser Studie die 160 im DAX, MDAX und SDAX notierten Unternehmen sowie die aktuell 26 im Regulierten Markt notierten paritätisch mitbestimmten Unternehmen. 106 der Unternehmen fallen unter die Quote im Aufsichtsrat, 80 DAX-, MDAX- und SDAX-Unterneh- men unterliegen nicht der Quote. Nach dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositio- nen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst gilt die verbindliche Aufsichtsratsquote für alle Unternehmen, die „voll mitbestimmt“ und in Deutschland „börsennotiert“ sind. Zur Ermittlung der nach aktuellem Stand 106 Unternehmen, die unter die feste Quote fallen, wurden die nachfol- genden Kriterien zugrunde gelegt. VolleMitbestimmung „Voll mitbestimmt“ sind Unternehmen dann, wenn sie nach demMitbestimmungsgesetz dazu ver- pflichtet sind, einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat mit gleichem Anteil an Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmerseite und der Anteilseignerseite zu bilden. Das Mitbestimmungsgesetz gilt für Unternehmen, die in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Genossenschaft betrieben wer- den und in der Regel in Deutschland mehr als 2.000 Arbeitnehmer beschäftigen. Börsennotierung Als „börsennotiert“ gelten Unternehmen im Sinne des Gesetzes, wenn sie nach § 3 Abs. 2 Aktien- gesetz (AktG) im Geregelten Markt einer deutschen Wertpapierbörse notiert sind. Die im Freiver- kehr der deutschen Wertpapierbörsen gelisteten Unternehmen sind dagegen nicht verpflichtet, die Regelungen des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe anzuwenden, da der Freiverkehr kein Geregelter Markt im Sinne des Aktiengesetzes ist und für die dort gelisteten Unternehmen geringe- re gesetzliche Vorgaben gelten. Unternehmen, die im Rahmen eines Börsengangs neu im Geregelten (Regulierten) Markt einer deutschen Börse notiert werden, werden in den WoB-Index aufgenom- men. Delisting / Downgrading Ziehen sich erfasste Unternehmen im Rahmen eines Delistings von der Börse zurück und sind da- her nicht mehr börsennotiert, werden sie aus dem Index herausgenommen. Gleiches gilt für Unter- nehmen, die sich im Rahmen eines Downgradings aus dem Geregelten Markt zurückziehen und in den Freiverkehr wechseln. 45 45 Nachdem das Oberlandesgericht München dem Antrag zur Freigabe des Squeeze-out stattgegeben hatte, hat die Volkswagen AG den aktienrechtlichen Squeeze-out bei AUDI umgesetzt; die TOM TAILOR Holding stellte am 28.01.2021 den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Regulierten Markt an der Hanseatischen Wertpapierbörse; die RENK AG wurde am 15.02.2021 rückwirkend zum 1.01.2021 auf die nicht-börsennotierte Muttergesellschaft Rebecca BidCo AG im Rahmen eines Squeeze-outs verschmolzen und ist nicht mehr börsennotiert.

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