FidAR - Women-On-Board-Index 185 - 2021

61 Fristen für die seit 2017 neu definierten Zielgrößen Unternehmen, die eine Zielgröße für Aufsichtsrat, Vorstand und die obersten zwei Management- ebenen festlegen müssen, können eine maximale Frist von fünf Jahren zur Zielerreichung festle- gen. Allerdings hatten einige Unternehmen in der ersten Phase, die eine Umsetzung bis spätestens 30. Juni 2017 vorsah, frühere Fristdaten gesetzt und anschließend neue Zielgrößen festgelegt. 12 Unternehmen, die sich eine verkürzte Frist bis 31.12.2020 gesetzt hatten, mussten neue Zielgrößen definieren. Zudem werden vermehrt unterschiedliche Fristen für die Zielgrößenerreichung in den verschiedenen Führungsebenen festgelegt. Entsprechend befinden sich einige Unternehmen bereits in der dritten oder vierten Phase. Späteste Frist bei den hier untersuchten 186 Unternehmen ist der 31.12.2023. Weiterhin schöpft mit 65 (39 %) der 174 Unternehmen, die Zielgrößen festgelegt haben, ein Großteil den Fünfjahres-Zeitraum seit 2017 aus und hat den 30.06.2022 als Frist gesetzt. 25 Unternehmen (15 %) haben eine Frist bis 31.12.2021 angegeben. 58 Unternehmen (35 %) haben unterschiedliche Fristen für die verschiedenen Ebenen, hinzu kommen 4 Unternehmen (3 %), die keine Frist für die Umsetzung veröffentlicht bzw. im Rahmen der Befragung mitgeteilt haben. 29 WoB 185 © FidAR 2021 29 Fristen für die Erreichung der seit 2017 definierten Zielgrößen der 160 im DAX, MDAX, SDAX und der 26 paritätisch mitbestimmten, im Regulierten Markt notierten Unternehmen (Stand 01/2021) 25; 15% 58; 35% 65; 39% 5; 3% 31.12.2021 30.06.2022 31.12.2022 30.06.2023 31.12.2023 keine Angabe Andere 2; 1% 4; 3% 7; 4%

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