FidAR - Women-On-Board-Index 185 - 2021

62 FidAR … WOM E N - O N - B OA R D - I N D E X 1 8 5 … 2021 Der am 6. Januar 2021 im Kabinett beschlossene Entwurf eines FüPo-Gesetzes II bringt zum Ende der Legislaturperiode nochmals erhebliche Bewegung in die Diskussion um die gleichberechtigte Teilhabe. Der auch imWoB-Index dokumentierte Affront der Festsetzung der Zielgröße Null für die Vorstände hatte Folgen: Der vorliegende Entwurf forciert mit demMindestbeteiligungsgebot für Vorstände die Veränderungen, zu denen viele Unternehmen auf der Grundlage der Zielgrößen- pflicht nicht bereit waren. Die Verantwortung dafür liegt zu einem großen Teil bei den Aufsichtsräten, die die selbst festgeleg- ten Zielgrößen umzusetzen hatten. An der mangelnden Veränderungsbereitschaft ist die freiwillige Selbstverpflichtung ein weiteres Mal gescheitert. Zwar ist die Zahl der mit Zielgröße Null planenden Unternehmen auf 62 gesunken. Dennoch halten damit weiterhin vier von 10 Unternehmen einen frauenfreien Vorstand für angemessen – das kann nicht der Anspruch an eine moderne Corporate Governance sein. Der vorliegende WoB-Index zeigt Stagnation bei der Entwicklung in den Aufsichtsräten, kaum Be- wegung bei den Ausschussbesetzungen, wenig Verbesserung bei den Zielgrößen und nur positive Veränderungen auf Vorstandsebene. Das macht deutlich: Nur Gesetze bewirken echte Bewegung. Das 2015 verabschiedete FüPoG hat den Frauenanteil in den Kontrollgremien zumindest bei den 106 der festen Quote für die Aufsichtsräte unterliegenden Unternehmen nachweislich erhöht – aber nicht über den engen Rahmen dieser kleinen Pilotgruppe hinaus. Das Mindestbeteiligungsgebot erhöht bereits das Tempo bei den Vorstandsbesetzungen, bevor es in Kraft getreten ist. Allerdings ist auch hier lediglich eine geringe Anzahl von 66 Unternehmen betroffen, von denen nur 25 Hand- lungsbedarf haben. Wichtig wird die Ausgestaltung der Sanktionsmechanismen für die Nichtum- setzung der Zielgrößenvorgaben. Um die Veränderungsbereitschaft hin zu mehr gleichberechtigter Teilhabe zu erhöhen, sollte daher die Ausweitung der Aufsichtsratsquote auf alle börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen auf der Agenda bleiben. Sie ist der gesetzliche Hebel, mit dem bislang die größte Breitenwirkung erzielt wurde. Wir werden weiterhin auf mehr Transparenz bei der Umsetzung drängen, um Unter- nehmen zu überprüfbaren Commitments zu bewegen. Nur so kommen wir dem Ziel der gleichbe- rechtigten Teilhabe näher. Unser großer Dank gilt den Unternehmen, die aktiv bei der Datenerhebung und -prüfung mitwirken und im Rahmen der Recherche wichtige Anregungen geben. Unserem Kooperationspartner Matthias Struwe und seinem Team danken wir für die Unterstützung bei der Durchführung dieses Projektes. Unser besonderer Dank gilt dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der zuständigen Abteilung Gleichstellung, die den WoB-Index fördern und stets positiv begleiten. Haben Sie Anregungen, Kritik oder Ergänzungswünsche an uns? Dann schreiben Sie uns. Wir freu- en uns auf den Dialog mit Ihnen! Im Namen des FidAR-Vorstands Monika Schulz-Strelow Präsidentin FidAR – Frauen in die Aufsichtsräte e. V. Fazit und Danksagung

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